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"PGR-WAHL 2002    [Wahlordnung]"






Wahlordnung der Pfarre Götzis für die Wahl zum Pfarrgemeinderat (PGR) 2002

(beschlossen in den Sitzungen des Wahlvorstandes am 18.9., 24.10., 15.11.01, 10.01.02)


1. Die Wahlordnung der Pfarre Götzis orientiert sich an der Pfarrgemeinderatsordnung der Diözese Feldkirch, von Bischof DDr. Klaus Küng am 01.05.2001 in Kraft gesetzt. Diese ist auch maßgebend für Punkte, die in der Wahlordnung der Pfarre Götzis nicht im Detail geregelt sind.

2. Wahlberechtigt und wählbar (aktives und passives Wahlrecht) sind alle Katholiken, die ihren Hauptwohnsitz in Götzis haben und vor dem 1. Jänner 1986 geboren sind; wählbar sind Personen, die nach den Grundsätzen des Glaubens und in Gemeinschaft mit der Kirche leben und bereit sind, die Aufgaben im PGR zu übernehmen.

3. Am 18.9.01 wurde folgender Wahlvorstand bestellt:

Dekan Pfarrer Anton Oberhauser
Kaplan Mag. Friedl Kaufmann
Pfarrassistentin Heidi Tschofen
Roland Weber
Norbert Loacker
Martin Hämmerle, stv Vorsitzender
Mag. Wolfgang Türtscher, Vorsitzender

4. Der Wahlvorstand hat festgelegt, dass aufgrund des Wahlverfahrens der Kandidatenliste (Punkt 7.3 der diözesanen Wahlordnung) der neue PGR 21 Mitglieder zu umfassen hat: die 3 hauptberuflichen Seelsorger, 14 zu wählende und 3 zu berufene Mitglieder, also insgesamt 20 Pfarrgemeinderäte. Bis 10.11.2001 bestand die Möglichkeit, Kandidaten namhaft zu machen. Diese werden durch den Wahlvorstand befragt, ob sie bereit sind , für den PGR zu kandidieren. Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt im Kontakt (Februar 2002).

5. Die Stimmabgabe hat entweder am 16./17. März 2002 bei den dafür eingerichteten Wahlkommissionen persönlich oder mittels Briefwahl zu erfolgen. Die Beantragung der Briefwahl ist ab 1. Februar 2002 beim Pfarramt möglich. Die Stimmabgabe hat so zu erfolgen, dass der Brief bis spätestens 15. März 2002 auf dem Pfarramt Götzis abgegeben bzw. dort auf dem Postwege eingetroffen ist. Für kranke und bettlägerige Wahlberechtigte wurde eine ”Fliegende Wahlkommission” eingerichtet, die am Wahltag die persönliche Stimmabgabe am Wohnsitz des Wahlberechtigten ermöglicht. Die Verständigung des Pfarramtes hat bis zum 14. März 2002 zu erfolgen.

Der Stimmzettel enthält alle Kandidatinnen und Kandidaten, die sich der Wahl stellen, in alphabetischer Reihenfolge, zusätzlich Beruf, Geburtsjahr und Wohnadresse. Eine Stimmabgabe ist gültig, wenn mindestens 1 Kandidat, höchstens aber 14 Kandidaten angekreuzt sind.

Die Stimmzettel und die notwendigen Informationen über den Wahlvorgang werden allen Götzner Wahlberechtigten bis zum 23. Februar 2002 auf dem Postweg zugesandt.

Am 16./17. März 2002 sind an folgenden Orten und zu folgenden Zeiten Wahlkommissionen (WK) eingerichtet:

Wahlkommission Mitglieder Ort Zeit am 16.3.2002 Zeit am 17.3.2002
WK 1 A - G Roland Weber, VS
Mag. Annemarie Dünser
Mag. Anton Heinzle

Volksschule Markt 17:30 – 20:30 08:30 – 12:15
WK 2 H - M Alois Hartlieb, VS
Melanie Hartlieb
Hildegard Hug-Sa
Markus Aberer-So
Volksschule Markt 17:30 – 20:30 08:30 – 12:15
WK 3 N - Z Martin Hämmerle; VS
Elmar Mathis
Günter Hug
Volksschule Markt 17:30 – 20:30 08:30 – 12:15
WK 4 Mag. Wolfgang Türtscher, VS
Magnus Türtscher
Renate Schwärzler
Alte Kirche / Bäckerei Lampert 07:30 – 10:00
WK 5 Dr. Walter Fehle, VS
Marianne Mayer
Günter Lampert
Gasthof Waidmann / Meschach 08:30 – 11:30
WK 6/Fliegende Hans Hug, VS
Rudolf Höfle
Werner Gstöhl
nach Bedarf 17:30 – 20:30 08:30 – 12:15
WK 7/Briefwahl Doris Hug Pfarramt 23.02.-11.03.2002 23.02.-11.03.2002

6. Das Wählerverzeichnis liegt ab 15. Jänner 2002 beim Pfarramt Götzis auf und kann dort während der Amtsstunden eingesehen werden. Allfällige Einsprüche – Ergänzungen, Streichungen etc – haben bis zum 20. Jänner 2002 zu erfolgen. Über allfällige Einsprüche entscheidet der Vorsitzende des Wahlvorstandes.

7. Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Am 17. März 2002 um 12:15 Uhr schließt die letzte Wahlkommission; die Wahlkommission beginnen unverzüglich mit dem Auszählen und bringen das Ergebnis und alle Wahlunterlagen in den Pfarrsaal, wo der Wahlvorstand das Gesamtergebnis ermittelt. Mit dem Ergebnis ist im Laufe des Nachmittags des 17. März 2002 zu rechnen. Die Bekanntgabe erfolgt bereits am 17. März 2002 unter http://www.pfarre-goetzis.eu.org bzw durch Aushang beim Pfarramt, der Pfarrkirche St. Ulrich, der Alten Kirche und der Kirche St. Wolfgang in Meschach; weiters im Gemeindeblatt am 23. März 2002 und im Kontakt (Ausgabe April 2002).

8. Einsprüche gegen das Wahlergebnis kann jeder Wahlberechtigte innerhalb einer Woche nach Verlautbarung des Wahlergebnisses, also bis zum 24. März 2002, schriftlich beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes, Mag. Wolfgang Türtscher, p.A. Pfarramt Götzis, 6840 Götzis, erheben. Darüber entscheidet der Wahlvorstand am 25. März 2002. Gegen die Entscheidung des Wahlvorstandes ist eine Berufung an den Bischof innerhalb von 14 Tagen, also bis zum 8. April 2002, möglich. Dieser entscheidet dann endgültig.

9. Konstituierung des neuen PGR: Der Pfarrer von Götzis hat die neugewählten PGR innerhalb von 3 Wochen, also für den 8. April 2002 zur ”Konstituierenden Sitzung des neuen PGR” einzuladen. Auf dieser Sitzung ist ein Überblick über die Aufgabe des PGR zu geben, sind Statut und Geschäftsordnung den neuen Pfargemeinderäten zu übergeben, hat die Beratung und die Beschlussfassung über zu berufende Mitglieder des PGR und ggf bereits die Wahl und die Bildung eines Vorstandes zu erfolgen. Sollte bei der ersten PGR-Sitzung kein Vorstand gewählt werden können, so hat dies spätestens am 26. April 2002 zu erfolgen. Das Ergebnis der konstituierenden Sitzung ist im Gemeindeblatt und im Kontakt zu veröffentlichen und dem Pastoralamt der Diözese Feldkirch zu melden; die Wahlen bedürfen der Bestätigung durch den Bischof.

10. Diese Wahlordnung wurde vom Wahlvorstand auf seinen Sitzungen, zuletzt am 10. Jänner 2002, beschlossen und wurde von Pfarrer Anton Oberhauser bestätigt, wodurch sie am 11. Jänner 2002 in Kraft tritt.


Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:

Mag. Wolfgang Türtscher


Der Pfarrer:

Dekan Anton Oberhauser

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