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"Was ist bei einem Todesfall zu tun?"
Bei einem Todesfall treten für die Hinterbliebenen immer wieder Fragen auf, welche Schritte zu unternehmen sind. Nachstehend wollen wir Ihnen deshalb eine Information bieten.
aus dem Gemeindeblatt | SAMSTAG, 4. Mai 2007
1. Verständigen Sie bitte den zuständigen Arzt:
An Werktagen während des Tages entweder Gemeindearzt
Dr. Hans Karl Berchtold, Götzis, Schulgasse 7, Tel. 64960 oder
Tel. 0650/4014027 (privat) oder den Bereitschaftsdienst
habenden Arzt. Während der Nacht sowie an Wochenenden
und Feiertagen verständigen Sie bitte ausschließlich den
Bereitschaftsdienst habenden Arzt zur Durchführung der
Totenbeschau. (Bereitschafts-, u. Notdienste können Sie aus
dem Gemeindeblatt oder aus der Tagespresse entnehmen).
Gemäß Bestattungsgesetz ist die Leiche bis zur Durchführung
der Totenbeschau am Sterbeort zu lassen.
2. Verständigen Sie bitte ein Bestattungsunternehmen:
N. Hämmerle, Götzis, Hauptstraße 4, Tel. 05523/63612
oder 0664/3405782
Franz Ammann, Götzis, St.-Ulrich-Straße 2,
Tel. 05523/52627 oder 0664/4508565
Petschenig, Zentrale Bregenz, Tel. 05574/86966
oder ein anderes Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl
3. Verständigen Sie bitte die Friedhofsverwaltung Götzis,
Rathaus, Bahnhofstraße 15, 2. Stock, Zimmer 17, Tel. 5986-
43. An Wochenenden oder Feiertagen: Tel. 0699/11818289
(Gaiser Martin).
4. Verständigen Sie bitte das Pfarramt Götzis
Tel. 62255-0, bzw. Ihre jeweilige Glaubensgemeinschaft oder
den Verein „Abschied in Würde“, Telefon 0664/4606491 –
Email: verein@abschied-in-wuerde.at
Homepage: http://www.abschied-in-wuerde.at/
Beurkundung eines Sterbefalles:
Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des
Sterbeortes zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunden und
die Todesbestätigungen aus.
Erforderliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
(gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe wie
Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil), Staatsbürgerschaftsnachweis.
In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
und die Überbringung der Urkunden meistens durch
das Bestattungsunternehmen.
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